kostenlose Dienstleistung
Definition:
Der
Einzelhändler bedient seine Kunden vor und nach dem Kauf
Erklärung:
Kostenlose
und kostenpflichtige Leistung für den Kunden
Erklärung für Außenstehende
z.B Prüfer
Serviceleistungen
dienen der Kundenbindung, werden entgeldlich Angeboten.
Ober – und
Unterbegriffe:
· Vorverkaufskundendienste
· Verkaufskundendienst
· Nachverkaufskundendienste
Welches Lernfeld?
Lernfeld
1
Beispiel / Anwendung
Entgeldlich:
· Reperaturdienst
Unentgeldlich:
· Probefahrt beim
Autokauf
Quelle: www.wirtschaftslexikon.gabler.de
(07.05.2013)
Wo: Anzeigen
Dienstleistungen
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