Sonntag, 23. Juni 2013

Preisausgleich ekapedia (bisv)


Der Preisausgleich


1. Definition:

Durch Aufkauf von Waren in Zeiten eines Überangebots und schrittweisen Lagerabbau in Zeiten eines Nachfrageüberschusses werden Preiszusammenbrüche und übermäßige Preissteigerungen vermieden, was sowohl dem Hersteller als auch dem Verwender bzw. Verbraucher zugute kommt, da beide besser planen können.



2. Definition:
Der Großhändler überbrückt Verschiedenes zwischen dem Einzelhandel und dem Hersteller.
Natürlich auch zwischen Hersteller und Handwerksbetrieb.
Und viele Beratungsfunktionen, die der Endverbraucher und Endkunde übernimmt werden oft auch vom Großhändler übernommen, da dieser oft größere Mittel für diesen Zweck bereitstellen kann. Als Beispiel eine Musterausstellung mit Produkten die dem Endkunden gezeigt werden, die Fakturierung dann aber über den Handwerker geht. Musterbeispiel Produkte aus dem Sanitärbereich, bei dem der Kunde sich sein Badezimmer vom Fachmann in einer Musterausstellung zusammenstellen und manchmal auch gleich anbieten lässt. Die Produktauswahl ist dabei viel höher als wenn der Installateur dem Endkunden nur wenige verschiedene Produkte erklären und vorführen kann.
Dazu gibt es eine Preisüberbrückung zwischen dem Preis der Fertigung des Produktes in hoher Stückzahl und dem Preis für ein einzelnes Stück, in dem Lagerhaltung und die Kosten des Großhandels sich natürlich widerspiegeln.



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